ir beraten Unternehmen aus dem In- und Ausland bei der Übernahme von französischen Gesellschaften.
Im Auftrag unserer Kunden übernehmen wir die Durchführung von rechtlichen Prüfungen, die Abfassung und Aushandlung von Übernahme-, Abtretungs- und Verschmelzungsverträgen.
Auf Wunsch sorgen wir auch für die rechtliche Betreuung der Gesellschafter-versammlungen und Verwaltungsratssitzungen.
Außerdem werden wir bei finanziellen Transaktionen tätig, die sich auf das Kapital auswirken, wie Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Rückkauf von Wertpapieren durch die Gesellschaft, Übertragung von Aktien, Aktionärsvereinbarungen und Gestaltung der Stimmrechte.
Gerichtlich gehen wir in Sachen vor, die mit dem Verhältnis zwischen Aktionären, dem Verhältnis zwischen Aktionären und Managern sowie mit der ordnungsgemäßen Erfüllung von Gesellschaftsverträgen im Zusammenhang stehen (Aufhebung von Beschlussfassungen, Missbrauch der Stimmenmehrheit oder -minderheit, Abberufung von Gesellschaftsorganen, Haftungsklagen, usw.). |