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Finanz- und Börsengeschäfte
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Tätigkeitsbereiche







m Bereich des Börsenrechts weist unsere Tätigkeit verschiedene Aspekte auf.

Wir beraten Gesellschaften bei der Abwicklung von Börsengeschäften (öffentliche Übernahme-, Umtausch- und Einziehungsangebote, Zwangseinziehung).

Gerichtlich gehen wir in börsenrechtlichen Streitsachen und Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen Zeichnungsaufforderungen vor. Unsere Erfahrung erstreckt sich auch auf das Börsenstrafrecht (Insider-Geschäfte, irreführende Informationen, rechtswidrige Kursbeeinflussung).

Im Auftrag von Investment-Dienstleistern oder Privatpersonen machen wir Ansprüche aus Kauf- oder Verkaufsgeschäften mit Finanzinstrumenten geltend, die auf geregelten Märkten durchgeführt wurden. Unsere diesbezüglichen Fachkenntnisse umfassen insbesondere die Informations- und Beratungspflicht der Investment-Dienstleister und die auf den geregelten Märkten geltenden Deckungsvorschriften (MATIF, MONEP, SRD).